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PMT/vPvM- Stoffe

Quelle: LfU, UBA

Bei Chemikalien, welche die Eigenschaften PMT (persistent, mobil und toxisch) bzw. vPvM (sehr persistent und sehr mobil) vereinen, handelt es sich um schwer abbaubare und mobile Stoffe, die durch diese intrinsischen Merkmale eine potentielle Gefährdung für Grund- und Trinkwasserressourcen darstellen und sich – einmal eingetragen – kaum oder nur mit enormem Aufwand wieder aus der Umwelt entfernen lassen. Bereits jetzt können solche Stoffe in Spurenkonzentrationen nachgewiesen werden. Außerdem stellen sie eine Herausforderung für die Bewertung dar, weil kaum Wissen über die Auswirkungen vorhanden ist. Daher gilt es, die Emissionen zu minimieren.

Hintergrund

Mobile und gleichzeitig persistente Stoffe können sich über weite Distanzen ausbreiten und eine extrem lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Diese intrinsischen Eigenschaften gefährden insbesondere unseren Wasserkreislauf, da sie mit herkömmlicher Technik nicht eliminiert werden können. Zudem sind Aussagen über die langfristigen Auswirkungen dieser "Ewigkeitschemikalien" nur schwer zu treffen und eine weitere Anreicherung ist wahrscheinlich. Betroffen sind Vertreter aus allen Stoffvollzügen: Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide und Industriechemikalien. Neuste Studien des Umweltbundesamts (UBA) legen nahe, dass PMT/vPvM-Stoffe deutlich häufiger in der Umwelt vorkommen, als bisher angenommen. Das UBA informierte kürzlich in einer Pressemitteilung darüber, dass bereits heute über 600 Chemikalien in unseren Wasserressourcen gemessen werden. Bei etwa der Hälfte handelt es sich um REACH-Chemikalien. Viele davon sind wiederum PMT/vPvM-Stoffe. Für eine Vielzahl an Stoffen gibt es keine analytischen Methoden – respektive Daten aus Monitoringprogrammen. Daher gilt es, Emissionen zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen an der Quelle zu ergreifen.

PMT und vPvM Stoffe unter REACH und CLP

PMT- und vPvM-Stoffe stellen im Rahmen von REACH das gleiche Maß an Besorgnis dar wie bioakkumulierende Stoffe (PBT). Um die Belastung für künftige Generationen zu reduzieren, müssen regulatorische Maßnahmen ergriffen werden. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission wurden zwei neue Gefahrenklassen zur Annahme von PMT und vPvM in der EU-CLP Verordnung (EG Nr. 1272/2008) verankert.
Die Kriterien sind:
  • Persistenz: Es gelten die gleichen Kriterien für persistent (P) und sehr persistent (vP), wie in Anhang XIII von REACH definiert.
  • Mobilität: LogKOC-Schwellenwerte für M und vM von < 3.0 bzw. < 2.0
  • Toxizität: Es gelten die Kriterien für die Toxizität (T) in der PMT/vPvM-Bewertung, basierend auf denen von Anhang XIII für PBT/vPvM-Bewertung und zusätzliche Kriterien speziell für die Trinkwasserexposition.
Eine SVHC-Identifizierung unter PMT/vPvM gemäß 57f ist möglich. Zur Identifizierung der PMT/vPvM Kriterien fehlen in den Registrierungsdossiers oftmals entscheidende Daten. Daher hat das UBA seine Leitlinien und Methoden aktualisiert, um es Registranden zu ermöglichen, Datenlücken zu schließen, Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen und Stoffe zu substituieren. Die UBA-Liste enthält 259 von 13405 PMT/vPvM-Stoffen aus der REACH-Registrierungsdatenbank, welche aufgrund der Datenlage und nach den Kriterien sicher identifiziert werden konnten. Das entspricht lediglich 1,9 %. Keine endgültige PMT/vPvM-Schlussfolgerung konnte für 67 % (9047 von 13405) bestätigt werden. Das untermauert den Handlungsbedarf zur Schließung von Datenlücken seitens der Registranden.