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REACH-Info 4 - Neustoffe und REACH
(2008)
Die vorliegende Broschüre erklärt den Übergang der Neustoffanmeldungen nach der Richtlinie 67/548/EWG zu den Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung für Stoffe, die als Neustoffe angemeldet worden sind. Firmen, die erst kürzlich neue Stoffe angemeldet haben, oder deren Stoffe in letzter Zeit Mengenschwellen überschritten haben, finden Erläuterungen, wie von der deutschen Anmeldestelle angeordnete Prüfprogramme unter REACH weitergehen und abgeschlossen werden.