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LENK-Leitfaden für Genehmigungsprozesse bei Wasserstofftankstellen veröffentlicht
Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und dem Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg einen genehmigungsrechtlichen Leitfaden für Wasserstoff-Gasfüllanlagen („Wasserstofftankstellen“) im Freistaat Bayern erstellt. Der Leitfaden richtet sich an Planende und Betreibende von Wasserstofftankstellen und soll die Vorgehensweise für den Genehmigungsprozess der Anlagen standardisieren.
Auf 57 Seiten erhalten Interessierte einen Überblick über verschiedene Arten von Wasserstofftankstellen und Wasserstoff, den Ablauf verschiedener Genehmigungsverfahren und Informationen zu rechtlich relevanten Aspekten wie Naturschutz, Wasserrecht und Geräuschemissionen. Eine Besonderheit ist, dass der Leitfaden auch auf Wasserstofftankstellen mit eigener Elektrolyse eingeht. Da es länderspezifische Unterschiede in den Genehmigungsprozessen gibt, bezieht sich der Leitfaden gezielt auf den Freistaat Bayern.
Deutschlandweit gibt es bisher 95 Wasserstofftankstellen (Stand 2022).