Luftqualitätsgrenzwerte wurden 2025 erneut überall eingehalten

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Auswertung für die Luftqualität in Deutschland 2025 veröffentlicht. Die positive Entwicklung der Luftqualität setzte sich auch 2025 fort! Zum zweiten Mal in Folge wurden in Deutschland in einem Jahr alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten. Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde bereits das achte Jahr in Folge nicht überschritten.
Die Schadstoffkonzentrationen in der Luft werden mehrmals am Tag an über 600 Messstationen gemessen. Zur deutschlandweiten Beurteilung der Luftqualität werden die Daten der Länder am UBA zusammengeführt und ausgewertet. Hauptquelle Luftschadstoffe sind Straßenverkehr und Verbrennungsprozesse in Industrie, Energiewirtschaft und Haushalten.
Die Auswertung der Luftqualität im Jahr 2025 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (Stand 22. Januar 2026). Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2026 zur Verfügung.
Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind EU-weit gültig, wurden jedoch bereits vor über 20 Jahren festgelegt und entsprechen daher nicht mehr aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die WHO empfiehlt daher deutlich niedrigere Werte.
Die Neufassung der Richtlinie Luftqualitätsrichtlinie - Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa - ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Mit dieser werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2 -Grenzwert von aktuell 40 auf 20 µg/m³ und der Feinstaub-Grenzwert PM 2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ abgesenkt. Langfristig sollen die europäischen Grenzwerte an die WHO-Richtwerte angepasst werden.
Gemessen an den strengeren Grenzwerten der EU-Richtlinie sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der aktuellen Daten zeigt, dass bei Stickstoffdioxid (NO2) rund 39 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei Feinstaub PM 2,5 ca. 18 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen.
Ausführliche Informationen zu den Daten erhalten Sie im Bericht und auf der Internetseite des UBA. In unserem IZU-Fachwissen erfahren Sie mehr zum Thema Feinstaub.
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