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F-Gase: EG-Verordnung Nr. 1516/2007 über Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten

Vollzitat: Verordnung (EG) Nr. 1516/2007 der Kommission vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 10–12)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Mit dieser Verordnung werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 die Standardanforderungen an die Dichtheitskontrolle ortsfester Einrichtungen für Kälte- und Klimaanlagen sowie für Wärmepumpen festgelegt, die in Betrieb sind oder vorübergehend außer Betrieb genommen wurden und 3 kg fluorierte Treibhausgase oder mehr enthalten.

Diese Verordnung gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten.

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für Betreiber ortsfester Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten.

Wer ist zuständig?

Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen.

Weiterführende Informationen

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