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Umgang mit radioaktiven Stoffen im gewerblichen und medizinischen Bereich - Merkblätter und Antragsunterlagen

Quelle: LfU

Personen bzw. Firmen, die beruflich mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Vorkehrungen zum Schutz vor gesundheitlichen Schäden treffen.

Die Merkblätter des LfU geben einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Auf der Internetseite des LfU-Hauptangebots finden Sie u.a.:

  • Hinweisblatt zur Antragstellung auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gem. § 7 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Leitfäden für Meldungen über besondere Vorkommnisse
  • Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung für
    • die Verwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen
    • den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
    • den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Medizin
    • die Verwendung von medizinischen Gammabestrahlungsanlagen und Beschleunigern zu therapeutischen Zwecken
  • Hinweise zur Ermittlung der Notwendigkeit regelmäßiger Inkorporationsüberwachung
  • Liste "PET-Radiopharmaka" mit den zugehörigen Indikationen, die nach Meinung der PET Anwender in Europa für diagnostische Routinezwecke eingesetzt werden.
  • Merkblatt zum Umgang mit offenen Beta-Strahlern in der Medizin am Beispiel der Radiosynoviorthese (RSO)
  • Hintergrundinformationen zum Merkblatt "Betastrahler in der Medizin"
  • Hinweise zur Ausarbeitung von Meldungen über
    • Erwerb, Bestand und Abgabe radioaktiver Stoffe gemäß §§ 70 und 48 StrlSchV in der Medizin
    • Erwerb, Bestand und Abgabe radioaktiver Stoffe gemäß §§ 70 und 48 StrlSchV
  • Prüfprotokoll über die Durchführung einer Überprüfung einer Afterloadinganlage in der Medizin

Weiterführende Informationen

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