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Schutz vor Radon am Arbeitsplatz

Quelle: LfU

Radon: Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und ist in unterschiedlichen Konzentrationen überall in unseren Böden vorhanden. Das natürlich vorkommende, radioaktive Edelgas Radon entsteht durch den Zerfall von Uran und kann zusammen mit der Luft im Boden entweichen. So gelangt es durch undichte Stellen wie Fugen, Risse und entlang von Kabel- und Rohrdurchführungen in unsere Gebäude und an unsere Arbeitsplätze. Leben oder arbeiten wir für längere Zeit in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration, kann dies Lungenkrebs begünstigen. Deshalb ist Radon ein Thema, das alle etwas angeht.

Das Strahlenschutzgesetz stärkt den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen. Daher gilt an Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgegebieten und in sogenannten Radon-Arbeitsfeldern eine Messpflicht für Radon. Doch auch an allen anderen Arbeitsplätzen ist Radon ein Thema, denn die Konzentration in Innenräumen kann ganz unterschiedlich sein: unabhängig davon, wie viel natürliches Radon im Untergrund vorkommt, beeinflussen weitere Faktoren, wie beispielsweise der Zustand des Gebäudes oder das Nutzungsverhalten die Radonkonzentration.

Eine verlässliche Vorhersage der Radonkonzentration in Gebäuden ist deshalb nicht möglich. Darum ist eine Messung auch außerhalb von Radon-Vorsorgebieten sinnvoll. Überschreitet das Messergebnis den gesetzlichen Referenzwert für Radon, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Weiterführende Informationen und anschauliches Informationsmaterial zu Radon an Arbeitsplätzen, den Pflichten im Radon-Vorsorgegebiet sowie Tipps zu Radonmessung und Maßnahmen zum Schutz vor Radon finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.