- Startseite
- >> Abfall / Recycling
- >> Meldungen
- >> Detailseite
IHK informiert über die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Quelle: IHK Schwaben
Die mit der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geregelten Stoffe und Grenzwerte, die aktuellen Entwicklungen und die Pflichten für die betroffenen Akteure werden aufgezeigt.
Betroffene Akteure sind Hersteller von Elektro(nik)geräten, Importeure und Vertreiber, z. B. der Einzelhandel. Sie können sich mit Fragen an die IHK oder die nach Landesrecht zuständige Regierung von Niederbayern wenden.
Hintergrund:
Die europäischen Richtlinien für Elektro- und Elektronikgeräte (2012/19/EU und 2011/65/EU) wurden mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung in deutsches Recht überführt.Weiterführende Informationen
Links
- IHK Schwaben: Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten
- Eur-Lex: Richtlinie 2011/65/EU
- Europäische Kommission: RoHS in EEE, siehe unter Guidance documents FAQ sowie Menü WEEE
- IZU Recht und Vollzug: siehe ElektroG, ElektroStoffV; Abfallzuständigkeitsverordnung im Menü Bayern
- Regierung von Niederbayern: Marktüberwachung des Gewerbeaufsichtsamts