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Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG

 

(2020)

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen.

Herausgeber

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

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Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG