- Startseite
- >> Abfall / Recycling
- >> Publikationen
- >> Detailseite
Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG
(2020)
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt den Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen.