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ErsatzbaustoffV - Ersatzbaustoffverordnung
Vollzitat: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV) vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 186) geändert worden ist
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst Anforderungen an
- die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe und Gemischen,
- den Einbau von Ersatzbaustoffen oder Gemischen,
- die Verwertung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut sowie
- die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken.
- Annahmekontrolle bei Aufbereitungsanlagen und Zwischenlagern,
- bei Aufbereitungsanlagen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe: Güteüberwachung mit Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle sowie Fremdüberwachung,
- Anforderungen an Probenahme und chemisch-analytische Untersuchung,
- Materialwerte und -klassen,
- Einsatzmöglichkeiten und Einbauweisen für mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken incl. spezifischen Bahnbauweisen.
Für wen gilt die Regelung?
- Betreiber von stationären und mobilen Aufbereitungsanlagen und Zwischenlagern,
- Abfallerzeuger von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut,
- Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen,
- Kreisverwaltungsbehörden,
- Überwachungs- und Untersuchungsstellen.
Wer ist zuständig?
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) in Bayern sind zuständig für den Vollzug der Verordnung und die Führung des Ersatzbaustoffkatasters nach § 23 der Verordnung.
Aktuelle Änderungen
Änderungen vom 18. Juli 2023
(Inkrafttreten am 1. August 2023)
Artikel 1 der Verordnung enthält Nachbesserungen für die Ersatzbaustoffverordnung.
Artikel 1 der Verordnung enthält Nachbesserungen für die Ersatzbaustoffverordnung.
Hinweise
Die Verordnung ist als Artikel 1 der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung verkündet worden.
Weiterführende Informationen
Links
- Deutscher Bundestag: Begründung zur Verordnung
- UBA 04/2011: Ableitung von Materialwerten im Eluat und Einbaumöglichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe
- UBA 112/2017: Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden – Teil I: Stofffreisetzungsverhalten mineralischer Abfälle - Abschlussbericht
- UBA 53/2020: Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden - Teil II: Modellierung der Stoffmigration und Erarbeitung eines DV-gestützten Leitfadens Stofffreisetzungsverhalten mineralischer Abfälle, Grundlagen BEMEB-Tool
- UBA 104/2017: Planspiel Mantelverordnung: Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes -Planspiel mit dem Ziel einer Gesetzesfolgenabschätzung zu den Auswirkungen der Mantelverordnung
- UBA 26/2018: Weiterentwicklung von Kriterien zur Beurteilung des schadlosen und ordnungsgemäßen Einsatzes mineralischer Ersatzbaustoffe und Prüfung alternativer Wertevorschläge
- LfU: FAQ Ersatzbaustoffverordnung, mineralische Abfälle
- LfU: Ersatzbaustoffverordnung