Verordnung (EU) 2024/1252 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (CRMA)

Vollzitat: Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3. Mai 2024)
 

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Was wird geregelt?

Die EU hat das Ziel, eine sichere und nachhaltige Versorgung der europäischen Industrie mit kritischen Rohstoffen und kreislauforientierte Rohstoffwirtschaft zu erreichen.

Die Verordnung setzt u.a. bei folgenden Maßnahmen an:
  • Förderung strategischer Projekte,
  • Ausbau der nationalen Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf kritische Rohstoffe, darunter
  • Verwertung von kritischen Rohstoffen in mineralischen Abfällen und von Dauermagneten (siehe Erwägungsgrund 57 zur Verwendung von Magneten).
In den Anhängen I und II sind strategische und kritische Rohstoffe aufgeführt.

Für wen gilt die Regelung?

Mitgliedsstaaten und Akteure der Rohstofflieferketten und Abfallbewirtschaftung etc.

Wer ist zuständig?

EU-Behörden und Gremien, Behörden in den Mitgliedsstaaten etc.

Aktuelle Änderungen

Berichtigungen vom 3. Juni 2024 und 1. Oktober 2024