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BayBodSchVwV – Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern
Volltext (Bayerische Staatskanzlei)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
In der Verwaltungsvorschrift werden die wesentlichen Grundlagen für den Vollzug dieses Rechtsgebietes in Bayern dargestellt, insbesondere werden die Aufgaben und das Zusammenwirken der Behörden sowie der Verfahrensablauf bei der Altlastenbehandlung konkretisiert.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verwaltungsvorschrift richtet sich in erster Linie an Behörden, die mit dem Vollzug des Bodenschutzrechts befasst sind.
Wer ist zuständig?
Unter Beachtung der gesetzlichen Einvernehmensregelungen sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) für den Vollzug des Bodenschutzrechts zuständig.
In fachlichen Fragen des Bodenschutzes beteiligen die Kreisverwaltungsbehörden die Wasserwirtschaftsämter. Bei dem Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) beteiligt die Kreisverwaltungsbehörden die Gesundheitsverwaltung, bei dem Wirkungspfad Boden-Pflanze die Landwirtschafts- und Forstbehörden.
Die Landwirtschaftsbehörden sind im Rahmen des § 17 BBodSchG zuständig.
Hinweise
Weitere Informationen zum Vollzug des Bodenschutzes erhalten Sie auf den Seiten des StMUV.