Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

BBodSchV - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Vollzitat: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 126 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Das Bundes-Bodenschutzgesetz definiert u. a. Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen.
Es regelt u. a.:

  • Pflichten zur Gefahrenabwehr
  • Vorsorgepflichten
  • die Gefährdungsabschätzung bei schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
  • das Vorgehen bei der Altlastensanierung

Für wen gilt die Regelung?

Bei der Gefahrenabwehr können v. a. folgende Personen von den Regelungen dieses Gesetzes betroffen sein:

  • der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast und dessen Gesamtrechtsnachfolger
  • der Grundstückseigentümer
  • der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück
  • der frühere Eigentümer eines Grundstücks

Wer ist zuständig?

Für den Vollzug des Bodenschutzrechts ist i.d.R. die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zuständig.

Aktuelle Änderungen

Aufhebung der BBodSchV zum 01. August 2023

Durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung vom 09. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) wird die BBodSchV zum 01. August 2023 aufgehoben.

Änderung vom 19. Juni 2020

(Inkrafttreten am 27.06.2020)

Mit Artikel 126 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung wurden Namensänderungen bei der zuständigen Behörde angepasst.

Änderung vom 27. September 2017

(Inkrafttreten am 03. Oktober 2017)

Mit Art. 3 Abs. 4 (BGBl. I S. 3505) der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung wird die BBodSchV angepasst.

Änderung vom 24. Februar 2012

Redaktionelle Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Die enthaltenen Bezüge wurden angepasst.

Hinweise

Weitere Informationen zum Vollzug des Bodenschutzes erhalten Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) sowie auf den Seiten des StMUV.