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CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) – IHK-Ratgeber gibt ersten Überblick

Quelle: IHK München für Oberbayern

Der IHK-Ratgeber zur CO2-Regulierung fasst zusammen, was zum Stand August 2023 hinsichtlich Details und Regelungen zum CBAM bekannt ist und was voraussichtlich auf die betroffenen Unternehmen zukommt. Die erste Phase des CBAM beginnt ab 1. Oktober 2023.

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist Teil des EU-Pakets „Fit für 55“ und soll Wettbewerbsverzerrungen durch international ungleiche CO2-Kosten entgegenwirken. Aus Drittländern in die EU eingeführte energieintensive (Vor-)Produkte wie Eisen, Zement und Aluminium werden mit einem Aufpreis beim Zollverfahren belegt. Für betroffene Unternehmen sehen die Regularien Berichtspflichten und den Erwerb von CO2-Zertifikaten vor.

Der Ratgeber enthält unter anderem Antworten auf folgende Fragestellungen:

  • Wie funktioniert der CBAM?
  • Wann startet der CBAM?
  • Welche Unternehmen und Produkte sind betroffen?
  • CBAM-Berichte: Was kommt auf die betroffenen Unternehmen zu?
  • Was jetzt schon zu tun ist?