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WasserstoffNEV - Wasserstoffnetzentgeltverordnung

Vollzitat: Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Wasserstoffnetzentgeltverordnung - WasserstoffNEV) vom 23. November 2021 (BGBl. I S. 4955)
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Wasserstoffnetzentgeltverordnung - WasserstoffNEV) regelt

  1. Grundsätze zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Netzentgelte)
  2. Grundlagen zur Ermittlung der Netzkosten
  3. Berichtspflicht des Betreibers eines Wasserstoffnetzes

Für wen gilt die Regelung?

Betreiber von Wasserstoffnetzen, die nach § 28j Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes der Regulierung unterfallen.

Wer ist zuständig?

Betreiber von Wasserstoffnetzen, Bundesnetzagentur, Regulierungsbehörden

Hinweise

Die WasserstoffNEV wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 23. November 2021 (BGBl. I S. 4955) von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Der Artikel 2 dieser Verordnung ändert die Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Sie regelt die anteilige Verminderung der Erlösobergrenzen des Betreibers für Anlagen, die in einem Wasserstoffnetz betrieben werden (sollen) und nicht mehr dem Gasversorgungsnetzbetrieb dienen.
Die WasserstoffNEV und die Änderung der ARegV traten nach Art. 3 dieser Verordnung am 01. Dezember 2021 in Kraft.