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Lärmaktionsplanung Bayern veröffentlicht

Quelle: StMUV

Die Lärmaktionsplanung Bayern für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen wurde am 13. Mai 2020 veröffentlicht.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Hiervon betroffen sind über 3000 Straßenabschnitte in über 1200 Gemeinden in Bayern.

Die Dauer der ersten Mitwirkungsphase betrug vier Wochen und fand vom 28. Februar 2019 bis 28. März 2019 statt. Die Rückmeldungen wurden erfasst, ausgewertet und für die Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Mit Bekanntmachung vom 18. Oktober 2019 startete die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie. Hier konnten sich interessierte Bürger und Gemeinden, unabhängig davon, ob sie an der 1. Phase teilnahmen vom 11. November bis 23. Dezember 2019 mitwirken. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in den Endbericht eingearbeitet.