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Neue LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm

Quelle: LAI

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland, hat neue Hinweise zur Auslegung der TA Lärm veröffentlicht (Stand:24. Februar 2023).

Grundlegende Änderungen betreffen u.a. die Bereiche

  • maßgeblicher Immissionsort (z.B. Umgang mit Büroräumen),
  • Einwirkungsbereich einer Anlage,
  • ergänzende Prüfung im Sonderfall,
  • Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden und
  • Zuordnung des Immissionsortes und Gemengelagen.

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