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Neue LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm
Quelle: LAI
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland, hat neue Hinweise zur Auslegung der TA Lärm veröffentlicht (Stand:24. Februar 2023).
Grundlegende Änderungen betreffen u.a. die Bereiche
- maßgeblicher Immissionsort (z.B. Umgang mit Büroräumen),
- Einwirkungsbereich einer Anlage,
- ergänzende Prüfung im Sonderfall,
- Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden und
- Zuordnung des Immissionsortes und Gemengelagen.