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Organisatorische Lärmschutzmaßnahmen

Quelle: LfU

Geräuschintensive Maschinen sollten zusammengelegt und möglichst durch bauliche Maßnahmen abgetrennt werden. Den entstandenen Lärmbereich sollten Sie deutlich kennzeichnen und falls erforderlich darauf hinweisen, dass in diesem Bereich das Tragen von Gehörschutz Pflicht ist.

Eine regelmäßige Maschinenwartung, z.B. das Befestigen lockerer Maschinenteile und Schrauben sowie die Schmierung quietschender Lager, kann auch zur Geräuschminderung beitragen.

Informieren Sie regelmäßig Ihre Mitarbeitenden über Lärmschutzmaßnahmen und ermahnen Sie sie zum Tragen des Gehörschutzes!

Weitere Informationen zum Thema Lärm und Gehörschutz, inklusive einer kostenfreien Software zur Auswahl von Gehörschutz gibt es auf den IFA-Internetseiten.