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Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche im Genehmigungsverfahren: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung liegen häufig keine Informationen über die Frequenzzusammensetzung der abgestrahlten Geräusche vor. Sind schädliche Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche dennoch bereits im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (BImSchG oder Baugenehmigung) zu berücksichtigen und geeignete Minderungsmaßnahmen vorzusehen?

Antwort von: LfU

Ja. Zunächst ist zu klären, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche zu erwarten sind. Falls ja, dann sind nach Nr. 7.3 Abs. 2 TA Lärm geeignete Minderungsmaßnahmen zu prüfen.

Tieffrequente Geräusche können durch eine Vielzahl von Emissionsquellen hervorgerufen werden. Die Prognose ist zusätzlich erschwert, da sowohl die Emissionsverhältnisse (Schalldämmung von Fenstern und Türen) als auch das Absorptions-/Dämpfungsverhalten des betroffenen Raumes maßgeblichen Einfluss auf die Immission haben. Die Frage, ob die geplante Anlage schädliche Umwelteinwirkungen in Form von tieffrequenten Geräuschen verursachen wird, kann daher nur im Einzelfall geklärt werden (vgl. auch nachfolgende Hinweise). Beispiele von Quellen, durch welche in der Regel tieffrequente Geräusche verursacht werden, sind in Nr. A.1.5 TA Lärm und im Anhang A des Beiblattes 1 zu DIN 45680 (März 1997) aufgeführt. So sind dort u.a. "langsam laufende Ventilatoren (z. B. bei Kühltürmen)" bzw. "Ventilatoren mit tieffrequenten Einzeltönen oder Drehklang" genannt. Angaben über die Frequenzzusammensetzung müssen jeweils vom Hersteller (oder Lieferanten) vorgelegt werden, gegebenenfalls können Daten vergleichbarer Ventilatoren herangezogen werden.

Der Restunsicherheit bei einer Prognose wird dadurch Rechnung getragen, dass in einzelnen Fällen die Durchführung von Maßnahmen ausgesetzt wird, bis sich nach der Inbetriebnahme herausstellt, ob tieffrequente Geräusche auftreten.

Folgende Hinweise zur Beurteilung von tieffrequenten Geräuschemissionen sollten bereits bei Anlagenplanung und Antragstellung beachtet werden:

1. Körperschallübertragung

Der Begriff der Körperschallübertragung wird in Nr. 6.2 TA Lärm wegen des "oder" nicht auf die Schallausbreitung innerhalb von Gebäuden beschränkt. Es ist also immer auch die Gefahr der Körperschallübertragung durch den Baugrund zu prüfen. Sie ist bei tieffrequenten Schallquellen (vgl. Nr. A.1.5 des Anhangs der TA Lärm) besonders leicht gegeben. Die Schalldämmung der Fenster am Immissionsort, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat, ist dabei nicht ausschlaggebend. Als Abhilfe kommen in der Regel schwingungsdämpfende Maßnahmen an der Quelle in Frage, die im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen.

2. Luftschallübertragung

Die Schalldämmung aller üblichen Fenster ist im tieffrequenten Bereich eher gering. Deshalb sind bei besonders tieffrequentem Luftschall Minderungsmaßnahmen an der Quelle vordringlich. Die Nichtüberschreitung der Immissionsrichtwerte Außen nach Nr. 6.1 der TA Lärm reicht hier nicht aus (vgl. Einleitung zur DIN 45680).

3. Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche gemäß TA Lärm

Nr. A 1.5 TA Lärm verweist auf die DIN 45680, Ausgabe März 1997, die Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält. Danach sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden. Allerding ist die DIN 45680 eine Messvorschrift zur Ermittlung von tieffrequenten Geräuschanteilen im Innenraum ab 100 Hz abwärts. D. h. sie ist erst dann anwendbar, wenn die Anlage bereits besteht und im bestimmungsgemäßen Betrieb läuft. Ein anerkanntes Prognoseverfahren zur Berechnung tieffrequenter Geräuschanteile in Anlehnung an die DIN 45680 existiert derzeit noch nicht.
Aufgrund von Raumresonanzen und der selektiven Schalldämmung der Fenster kann die Pegeldifferenz LCeq– LAeq innerhalb des betroffenen Raumes größer sein als außen vor dem Fenster. Es genügt also nicht, den außen ankommenden Luftschall in der Prognose oder bei Messungen auf das 20 dB-Kriterium der DIN 45680 hin zu überprüfen, um festzustellen, ob es Probleme mit tiefen Frequenzen im Raum geben wird. Um hier einigermaßen sicherzugehen, empfiehlt sich besser die Vorgabe, die im Beiblatt genannten, für innen geltenden Anhaltswerte im Bereich von 8 Hz bis 100 Hz möglichst schon außen nicht zu überschreiten.

Die Innenpegel im tieffrequenten Bereich hängen stark von Raumresonanzen und bei Luftschall auch von der Außenwand- und Fensterdämmung ab, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat. Da die Kriterien der DIN 45680 aber nur in Extremfällen, insbesondere bei tonhaltigen tieffrequenten Geräuschen greifen, sind meist auch Minderungsmaßnahmen an der Quelle gerechtfertigt. In den Fällen der Nr. 6.2 TA Lärm ist die Beurteilung anhand der dort genannten
Immissionsrichtwerte für Innen bei tieffrequenten Geräuschen ohne deutlich
hervortretende Einzeltöne in der Regel strenger als nach der DIN 45680.