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Übereinstimmung des Umweltmanagementsystems Ökoprofit mit entsprechenden Anforderungen der EG-Öko-Audit-Verordnung

Quelle: Europäische Kommission

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1533 der Europäischen Kommission vom 24. Juli 2023 wurden bestimmte Anforderungen vom EMAS und ÖKOPROFIT für gleichwertig erklärt.

Die EG-Öko-Audit-Verordnung Nr. 1221/2009 ist ein von der Kommission entwickeltes freiwilliges Umweltmanagementinstrument. Sie regelt die freiwillige Beteiligung am europäischen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS).

Um die Umsetzung von EMAS zu erleichtern und Überschneidungen mit bestehenden Praktiken und Verfahren auf der Grundlage anderer Umweltmanagementsysteme zu vermeiden, kann die Kommission andere Systeme oder Teile davon als dem EMAS gleichwertig anerkennen.

Das Land Österreich hat am 09. Mai 2022 einen Antrag auf Anerkennung des Ökoprofitsystems gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 gestellt. ÖKOPROFIT (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte UmweltTechnik) wurde 1991 von der Stadt Graz entwickelt und wird inzwischen in mehreren europäischen Ländern, aber auch außerhalb Europas, umgesetzt.

Die Europäische Kommission hat im Durchführungsbeschluss vom 24. Juli 2023 die Gleichwertigkeit bestimmter Anforderungen festgestellt.
Diese weden im Anhang des Beschlusses aufgeführt.

Weitere Informationen über EMAS und ÖKOPROFIT erhalten Sie auf unserer Internetseite und über unsere Werkzeuge.