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Neues Förderprogramm des Bundes zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement BMM+

Quelle: BALM

Der Bund unterstützt über das neue Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
KMU können über den 1. Förderaufruf zur "Breitenförderung" Förderanträge bis zum 31. März 2024 und über den 2. Förderaufruf mit dem Schwerpunkt "Initialförderung" bis zum 31. Dezember 2024 einreichen. Für den 3. Schwerpunkt "Innovationsförderung" können aktuell keine Anträge eingereicht werden.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe zu den drei inhaltilichen Förderschwerpunkten:

1. Schwerpunkt - Breitenförderung:

Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft in Deutschland.
Über den Förderaufruf vom 17. April 2023 können Förderanträge bis zum Stichtag 31. März 2024 eingereicht werden.

2. Schwerpunkt - Initialförderung:

Förderaufruf zur Förderung eines standortspezifischen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Die Erarbeitung des Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgt anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Über den Förderaufruf vom 24. April 2023 können Förderanträge bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

3. Schwerpunkt - Innovationsförderung:

Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.
Über den Förderaufruf vom 26. Juni 2023 können im zweistufigen Verfahren Projektskizzen inklusive verbindlicher Anlagen bis zum 31. August 2023 eingereicht werden.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement beauftragt. Weitere Informationen über das Förderprogramm und die Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des BALM.