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CSR-Richtlinie: Im September 2014 hat der Rat der EU die Richtlinie zur CSR-Berichterstattung (Richtlinie 2014/95/EU) angenommen. Für wen und seit wann gilt die Richtlinie?

Antwort von: IZU

Was ist Inhalt der CSR-Richtlinie?

Die CSR-Richtlinie sieht vor, dass bestimmte Unternehmen, Banken und Versicherungen auch nichtfinanzielle Informationen veröffentlichen. Darunter versteht sie relevante Informationen über Strategien, Risiken und Ergebnisse in den Bereichen Umwelt, soziale und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen.

Seit wann gilt die CSR-Richtlinie?

Das Gesetz ist seit 11. April 2017 in Kraft und ist auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Also ab 2017.

Für wen gilt die CSR-Richtlinie?

Betroffen von der Richtlinie sind in erster Linie nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sondern große im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende Unternehmen (börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und andere von den EU-Ländern als wichtig eingestufte Unternehmen) mit mehr als 500 Beschäftigten. KMU können von der Richtlinie jedoch indirekt als Zulieferer von berichtspflichtigen Unternehmen betroffen sein.

Bereits im April 2021 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, welche die aktuelle CSR-Berichtspflicht ersetzen soll. Auf EU-Ebene wurde der Vorschlag bereits verabschiedet, er muss jedoch noch in nationales Recht umgewandelt werden. Die neue Pflicht soll ab dem 01.01.2024 wirksam werden und für das Geschäftsjahr 2023 gelten.