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Vertrag über die Europäische Union

Vollzitat: Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2012/C 326/01 (Amtsblatt Nr. C 326 vom 26. Oktober 2012, S. 0001 - 0390)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Der EU-Vertrag führte zu einer politischen Union zwischen den Mitgliedstaaten und schuf die Europäische Union bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften. Die Union beinhaltete u. a. die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine enge Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik.
In der Präambel heisst es, es sei der feste Wille den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

Für wen gilt die Regelung?

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Wer ist zuständig?

Bei den Zuständigkeiten wird unterschieden in einer ausschließlichen und geteilten Zuständigkeit der Union, Koordinierung und Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Eine Besonderheit liegt in der Außenpolitik und Sicherheit.