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Allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten (2014)
Das Umweltaktionsprogramm
Die Publikation stellt das siebte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union bis 2020 vor. Seit 1973 bilden aufeinanderfolgende Programme den Rahmen für die Tätigkeit der EU im Umweltbereich. Das sechste Umweltaktionsprogramm lief im Juli 2012 ab.Ziel des siebten Aktionsprogrammes ist es, bis 2020 eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft mit Politik- und Aktionsbereichen zu werden, die auf eine CO2-arme und ressourceneffiziente Wirtschaft ausgerichtet sind. Dabei sollen bisher gesteckte Ziele für Umwelt und Klima erreicht und neue Bereiche identifziert werden. In diesem Rahmen entwickelte die EU neun sogenannte Prioritäre Ziele.
Prioritäres Ziel 2
Das zweite Prioritäre Ziel befasst sich mit dem Übergang der Union zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise. Die Leitlinie "Ressourcenschonendes Europa" der Strategie "Europa 2020" soll den Wandel hin zu einem Wirtschaftssystem ermöglichen, in dem die effiziente Nutzung aller Ressourcen erfolgt und das wirtschaftliche Wachstum absolut vom Ressourcen- und Energieverbrauch entkoppelt ist. Treibhausgasemissionen sollen reduziert und die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Effizienz gestärkt werden. Auch die Sicherung von Energie und Ressourcen wird z. B. durch einen reduzierten Rohstoffverbrauch angestrebt.Inhalt
Das siebte Umweltaktionsprpogramm behandelt die folgenden Themen:- Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
- Das siebte Umweltaktionsprogramm bis 2020
- Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der Union (Prioritäres Ziel 1)
- Übergang der Union zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise (Prioritäres Ziel 2)
- Schutz der Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Risiken für die Lebensqualität (Prioritäres Ziel 3)
- Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der Union durch verbesserte Umsetzung (Prioritäres Ziel 4)
- Verbesserung der Wissens- und Faktengrundlage für die Umweltpolitik der Union (Prioritäres Ziel 5)
- Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und Berücksichtigung von externen Umweltkosten (Prioritäres Ziel 6)
- Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz (Prioritäres Ziel 7)
- Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der Union (Prioritäres Ziel 8)
- Verbesserung der Fähigkeit der Union, wirksam auf internationale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen (Prioritäres Ziel 9)