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AVG - Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft

Vollzitat: Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 12. Oktober 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 520 vom 25. Oktober 2023)
 

Volltext (Bayerische Staatskanzlei)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verwaltungsvorschrift regelt das Zuwendungsverfahren an die gewerbliche Wirtschaft.

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelungen gelten für Projektförderungen aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie an die gewerbliche Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie der bayerischen Förderprogramme, soweit in deren Richtlinien auf die AVG Bezug genommen wird.

Wer ist zuständig?

Die in den jeweiligen Förderprogrammen genannten Bewilligungsstellen und zuständigen Behörden.

Hinweise

Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft vom 12. Oktober 2023 tritt am 01. November 2023 in Kraft.

Mit Ablauf des 31. Oktober 2023 treten die bisherige AVG (Bekanntmachung vom 3. Dezember 2003) außer Kraft.