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Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Quelle: StMUV

Um gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen, fördert das bayerische Umweltministerium (StMUV) wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Zuschüsse sind nach den aktuellen Förderrichtlinien (RZWAs 2021) zum Beispiel für Vorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete möglich.

Nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) werden kommunale Wasserbauvorhaben im Wege der Anteilfinanzierung als Zuweisungen gefördert. Für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter zuständig.

Verwendungszweck

  • Nichtstaatlicher Wasserbau
  • Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei Anlagen der öffentlichen
    Abwasserentsorgung
  • Sonderprogramme und kommunale Pilotvorhaben

Antragsberechtigte

Zuwendungen können erhalten u.a. Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie Kommunalunternehmen.