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Neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung - TrinkwEGV

Quelle: LfU

Am 12. Dezember 2023 ist eine neue Verordnung zur Sicherheit in Trinkwassereinzugsgebieten in Kraft getreten - die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV).
Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht und ergänzt damit die Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen.

Erstmalig wurde zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers in Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung eine Verordnung erlassen, die bereits im Einzugsgebiet der Entnahmestelle greift. Mit dieser Regelung sollen Verunreinigungen im Rohwasser von Trinkwassergewinnung verhindert werden und somit der erforderliche Aufwand zur Aufbereitung des Trinkwassers verringert werden. Dies hilft nebenbei auch Kosten und Energie einzusparen.

Der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage hat sein Einzugsgebiet zu bestimmen und die dortigen Nutzungen risikobasiert zu bewerten.
In Abstimmung mit der zuständigen Behörde werden anschließend Gegenmaßnahmen festgelegt um den Risiken zu begegnen. Die Umsetzung in der Praxis wird voraussichtlich gesondert geregelt werden.