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Abstellflächen für Elektrofahrzeuge: Was ist bei der Lagerung von Unfall-Elektro-Fahrzeugen hinsichtlich des Gewässer- und Brandschutzes zu beachten?

Antwort von: LfU, Gewässerschutz bei industriellen und gewerblichen Anlagen

Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge, die nach einem Unfall geborgen werden, müssen wie auch konventionelle Fahrzeuge aus Brandschutzgründen (BayBO) in einem abgesperrten Bereich im Freien mit Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder brennbaren Gegenständen und Untergründen abgestellt werden. Aufgrund der Stoffe, die beispielsweise im Akku-Kühlsystem enthalten sind und bei Beschädigung austreten können, gibt es für Elektro-Fahrzeuge aus Gründen des Gewässerschutzes noch mehr zu beachten.

Akkus in Elektro-Fahrzeugen enthalten derzeit große Mengen an ätzenden Flusssäuren und teilweise stark wassergefährdende Kobaltoxide.

  • Auslaufende, wassergefährdende Stoffe aus Unfallfahrzeugen und das Löschwasser müssen zurückgehalten werden.
  • Lösch- und Kühlwasser ist zurückzuhalten und darf erst nach einer Analyse unter Beachtung der örtlichen Entwässerungssatzung gegebenenfalls in die öffentliche Schmutzwasser-Kanalisation eingeleitet werden.

Hersteller von Elektrofahrzeugen übergeben die Aufgabe der Errichtung, Unterhaltung und dem Betrieb der Abstellflächen meist an Vertragshändler. Diese Flächen müssen den Vorgaben des Gewässerschutzes (§§ 5, 32, 48, 62 WHG) genügen.

  • Die Abstellfläche muss flüssigkeitsundurchlässig sein.
  • Die oben genannten bau- und brandschutzrechtlichen Regelungen, beziehungsweise die Auflagen der Brandschutzdienststelle müssen beachtet werden.
  • Keine Ableitung in Gewässer und keine Versickerung.
  • Beachtung von bodenschutz- und gefahrengutrechtliche Anforderungen, Auflagen der Feuerwehr und vertragsrechtlichen Regelungen der Elektrofahrzeughersteller.

Es werden größere Mengen an Lösch- und Kühlwasser benötigt, als bei konventionellen Fahrzeugen. Bisher mangelt es zudem an genauen Regelungen, sowohl für den Brandschutz als auch für die Löschwasserrückhaltung. Die Verantwortung zur Einhaltung der Vorgaben zum Gewässerschutz liegt bei den Betreibern.

  • Es wird empfohlen, Brandschutz-Sachverständige zu beauftragen und hinzuzuziehen.
  • Die Maßnahmen sind möglichst zeitnah mit den Brandschutz-Dienststellen und der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.
  • Bei mehreren Unfall-Elektrofahrzeugen auf derselben Abstellfläche mit insgesamt über 220 Liter oberirdisch gelagerten, wassergefährdenden Stoffen, ist die Anlagenverordnung (AwSV) und gegebenenfalls die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRl) zu beachten..