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Wassergefährdende Stoffe in Windenergieanlagen: Welche Angaben sind im Rahmen der Genehmigung nötig?

Antwort von: LfU

In jeder Windenergieanlage (WEA) befinden sich mehrere Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Dazu gehören Öle in Getrieben und Hydraulikanlagen oder Kühlflüssigkeiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Angaben über diese Anlagen für das Genehmigungsverfahren zusammenstellen können.

Gibt es eine Hilfestellung für das Genehmigungsverfahren?

Ja, der BLAK UmwS hat ein Merkblatt erarbeitet, das Planern, Herstellern und Betreibern von WEA die Zusammenstellung aller benötigten Angaben und Unterlagen zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen erleichtert. Wenn die Antragstellenden in einem Anlauf alle notwendigen Informationen sammeln, kann das Verfahren beschleunigt werden.

An wen können sich Antragstellende bei Rückfragen wenden?

In Bayern sind die Fachkundigen Stellen der Wasserwirtschaft (FSW) an den Kreisverwaltungsbehörden für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Eine Liste der Behörden finden Sie unterhalb des Artikels. Die FSW werden im Rahmen der Genehmigung von WEA als Fachstellen beteiligt. Im Idealfall kann die FSW ihre Stellungnahme ohne Nachforderung von Unterlagen kurzfristig abgeben.

Was steht in dem Merkblatt?

Das Merkblatt besteht aus einem Informationsteil mit einer Zusammenfassung der Vorschriften, die bezüglich der wassergefährdenden Stoffe in WEA relevant sind: §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Ab Seite 23 beginnt der Anhang. Dort finden sich Formblätter, die Antragstellende mit den notwendigen Angaben zu Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in WEA ausfüllen. Die Formblätter ergänzen und konkretisieren die bayerische "Checkliste für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen (WEA) und Hinweise zur Checkliste" des StMUV.

Wie verwendet man die Formblätter?

Die Formblätter sind wie Checklisten gestaltet und fragen die notwendigen Angaben zu den Anlagen ab. Um sie digital ausfüllen zu können, liegen sie zusätzlich als ausfüllbares PDF vor.

Auf dem Deckblatt tragen die Antragstellenden Angaben zum Standort der WEA und zu den vorhandenen WEA-Typen ein. Im ersten Formblatt listen sie alle wassergefährdenden Stoffe ihrer WEA auf und ordnen sie einzelnen AwSV-Anlagen zu. Die übrigen Formblätter beinhalten nähere Informationen zu den Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Da die AwSV-Anlagen eines bestimmten Typs in einer WEA im Regelfall immer dieselben sind, ist es ausreichend, einen Formblattsatz pro Typ einmalig ausfüllen und dann bei jedem Antrag erneut vorzulegen.

Die Felder für Wassergefährdungsklassen (WGK) und Gefährdungsstufen sind Auswahlfelder. Am einfachsten füllen Sie die Felder aus, indem Sie die Wassergefährdungsklassen von 1 bis 3 mithilfe Ihrer Tastatur eingeben. Gleiches gilt für die Angaben zu den Gefährdungsstufen von A bis D. Auf der Webseite „Rigoletto“ vom UBA können Sie herausfinden, welche Stoffe als wassergefährdend eingestuft werden. Stoffe, für die dort keine Einstufung vorhanden ist, müssen vorsorglich wie Stoffe der WGK 3 bewertet werden. Die Einordnung der Gefährdungsstufen wird im Merkblatt auf Seite 10 erklärt.

Was ist zu tun, wenn eine bestimmte Anlage in der WEA nicht vorhanden oder in den Formblättern nicht berücksichtigt ist?

Falls einzelne Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in den Formblättern abgefragt, aber in einer WEA nicht vorhanden sind (z. B. Hauptgetriebe bei getriebelosen Anlagen oder Feuerlöschanlagen), können die Antragstellenden dies im Formular angeben.

Falls in einer WEA Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorhanden sind, für die es kein Formblatt gibt, soll nach Möglichkeit ein ähnliches Formblatt sinngemäß verwendet werden. Bitte senden Sie in einem solchen Fall auch eine Mitteilung an awsv@lfu.bayern.de, sodass die Formblätter aktualisiert werden können.