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UVPVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Vollzitat: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 14. April 2025 (BAnz AT 29.04.2025 B8)
Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) ergänzt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Sie hat die Aufgabe, den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern, indem sie detaillierte Bestimmungen für die Ausführung einzelner Vorschriften des UVPG vorgibt.
Der Regelungsumfang der UVPVwV ist in § 70 UVPG festgelegt. Danach enthält sie
- Kriterien und Verfahren, die zu dem in § 3 Satz 2 und § 25 Absatz 1 genannten Zweck bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen zugrunde zu legen sind,
- Grundsätze für den Untersuchungsrahmen nach § 15,
- Grundsätze für die zusammenfassende Darstellung nach § 24 und für die begründete Bewertung nach § 25 Absatz 1,
- Grundsätze und Verfahren zur Vorprüfung nach § 7 sowie über die in Anlage 3 aufgeführten Kriterien,
- Grundsätze für die Erstellung des Umweltberichts nach § 40,
- Grundsätze für die Überwachung nach den §§ 28, 45 und 68.
Für wen gilt die Regelung?
Die UVPVwV gilt für die Verwaltung.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht und die Durchführung der verschiedenen Verfahrensschritte der UVP ist die Behörde, die auch für das verwaltungsbehördliche Verfahren im Sinne UVPG zuständig ist. Es sind aber auch abweichende Regelungen möglich (s. Kapitel I Nr. 2 UVPVwV).
Für Bayern:
Verordnung zur Bestimmung der federführenden Behörde und ihrer Aufgaben gem. § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Juli 1990 (GVBl. S. 254, ber. S. 384).- Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 31. Juli 1990
- Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 17 vom 14. September 1990
Aktuelle Änderungen
Neufassung vom 14. April 2025
Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 wurde an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.