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UVPVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Vollzitat: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 14. April 2025 (BAnz AT 29.04.2025 B8)
 

Was wird geregelt?

Die UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) ergänzt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Sie hat die Aufgabe, den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern, indem sie detaillierte Bestimmungen für die Ausführung einzelner Vorschriften des UVPG vorgibt.

Der Regelungsumfang der UVPVwV ist in § 70 UVPG festgelegt. Danach enthält sie

  1. Kriterien und Verfahren, die zu dem in § 3 Satz 2 und § 25 Absatz 1 genannten Zweck bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen zugrunde zu legen sind,
  2. Grundsätze für den Untersuchungsrahmen nach § 15,
  3. Grundsätze für die zusammenfassende Darstellung nach § 24 und für die begründete Bewertung nach § 25 Absatz 1,
  4. Grundsätze und Verfahren zur Vorprüfung nach § 7 sowie über die in Anlage 3 aufgeführten Kriterien,
  5. Grundsätze für die Erstellung des Umweltberichts nach § 40,
  6. Grundsätze für die Überwachung nach den §§ 28, 45 und 68.
Kapitel I der UVPVwV legt den Regelungsgegenstand und die Zuständigkeiten fest. Im Kapitel II wird auf die einizelnen Vorschriften des UVPG eingegangen.

Für wen gilt die Regelung?

Die UVPVwV gilt für die Verwaltung.

Wer ist zuständig?

Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht und die Durchführung der verschiedenen Verfahrensschritte der UVP ist die Behörde, die auch für das verwaltungsbehördliche Verfahren im Sinne UVPG zuständig ist. Es sind aber auch abweichende Regelungen möglich (s. Kapitel I Nr. 2 UVPVwV).

Für Bayern:

Verordnung zur Bestimmung der federführenden Behörde und ihrer Aufgaben gem. § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Juli 1990 (GVBl. S. 254, ber. S. 384).

Aktuelle Änderungen

Neufassung vom 14. April 2025

Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 wurde an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.