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Bayerische BUMAP-Förderung und Ökokredit noch bis zum 31.12.2024 sichern!

Quelle: REZ/LfU

Bayern setzt auf umweltfreundliche Maßnahmen und unterstützt Unternehmen durch verschiedene Förderprogramme. Insbesondere das Bayerische Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) und das Bayerische Umweltkreditprogramm (Ökokredit) bieten Unternehmen die Möglichkeit, ökologische Standards zu implementieren und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Bayerische Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Umweltmanagement in Unternehmen. Noch bis zum 31. Dezember 2024 haben Unternehmen die Gelegenheit, von diesem Förderprogramm zu profitieren. Das BUMAP unterstützt Firmen dabei, ihre Umweltleistung zu verbessern, Ressourcen effizienter zu nutzen und ökologische Standards zu etablieren. Hierzu gehören beispielsweise die Einführung von Umweltmanagementsystemen, die Reduzierung von Emissionen und die Optimierung des Energieverbrauchs.

Förderhöhe
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmenden werden abhängig vom Schwerpunkt des bezuschussten umweltorientierten Managements anerkannt. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Bayernportal

Fachliche Anforderungen für den Schwerpunkt Ressourcenmanagement
Das REZ stellt für den Schwerpunkt Ressourceneffizienz einen Leitfaden zur Verfügung, der Unternehmen sowie Prüferinnen und Prüfern als Informationsquelle dienen, welche Voraussetzungen für eine Förderung von Ressourceneffizienzmaßnahmen erfüllt sein müssen. REZ Leitfaden zum Ressourcenmanagement

Das Bayerische Umweltkreditprogramm - Ökokredit
Ein weiteres wichtiges Förderinstrument, das Unternehmen dabei unterstützt, umweltfreundliche Projekte umzusetzen, ist der Bayerische Umweltkredit, auch als Ökokredit bekannt. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Prozesse zu erleichtern. Bis Ende des Jahres 2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, sich für den Ökokredit zu bewerben und von den finanziellen Unterstützungen zu profitieren.

Umweltschutzinvestitionen in folgenden Bereichen sind dabei förderbar:

  • Abwasserreinigung
  • Luftreinhaltung
  • Lärm- und Erschütterungsschutz
  • Kreislaufwirtschaft
  • Ressourceneffizienz/-schutz
  • Boden- und Grundwasserschutz
  • Investitionen im Rahmen der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren
  • besonders klimaschutzrelevante Vorhaben
Art und Höhe der Förderung
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens (Darlehnshöchstbetrag 2 Millionen Euro). Die Förderung erfolgt gemäß der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die Anträge sind – gegebenenfalls einschließlich ergänzender Unterlagen – bei der Hausbank einzureichen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Förderdatenbank