Nachweisführung für grenzüberschreitende Abfallverbringungen nur noch elektronisch

Alle grenzüberschreitenden Verbringungen sind ab 21. Mai 2026 im von der EU-Kommission betriebenen, zentralen elektronischen System (Digital Waste Shipment System - DIWASS) zu dokumentieren. In Deutschland ansässige Abfallwirtschaftsbeteiligte können hierzu den durch die EU-Kommission betriebenen Online-Dienst (DIWASS-GUI) oder entsprechend programmierte, kostenpflichtig angebotene Softwarelösungen nutzen.
Bisher wurden grenzüberschreitende Abfallverbringungen mit Papierdokumenten durchgeführt. Mit der ab 21. Mai 2026 anzuwendenden Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA) werden alle an grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Beteiligten zum elektronischen Datenaustausch verpflichtet. Sämtliche Informationen, Unterlagen und behördlichen Entscheidungen zu grün gelisteten und notifizierungsbedürftigen Abfällen müssen elektronisch geführt werden. Die Einzelheiten des dafür zu nutzenden „Digital Waste Shipment System (DIWASS)“ regeln Artikel 27 VVA und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290.
Aktuelle Informationen zum Stand der notwendigen Vorarbeiten stellt die GADSYS zur Verfügung.
Eine Informationsschrift des Forums Abfallverbringung der LAGA steht zum Download zur Verfügung:
Wer ist zuständig?
Die zuständigen Behörden für Abfallverbringungen sind in Bayern die Regierungen.Bildquelle: Freedomz/stock.adobe.com
