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Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Europäisches Recht und Informationen der Europäischen Kommission zu Abfällen

Quelle: EU

Über nachfolgenden Link informiert die Kommission zu

  • Batterien und Akkumulatoren,
  • Bioabfällen,
  • Bau- und Abbruchabfällen,
  • Elektro- und Elektronikgeräten,
  • Altfahrzeugen,
  • Abfällen zur Ablagerung auf Deponien und Bergbauabfällen,
  • Verpackungsabfällen,
  • PCB und PCT,
  • persistente organische Verbindungen wie DDT (POP),
  • Klärschlämmen,
  • Schiffswracks,
  • Altöl,
  • Abfallverbringung,
  • der Abfall(rahmen)richtlinie und
  • Themen, wie Kunststoffe insbesondere Einwegkunststoffprodukte oder Sekundärrohstoffe.
Von dort aus können Original-Rechtstexte, Zusammenstellungen über die Änderungen und Berichtigungen sowie die sogenannten konsolidierten Texte oder Fassungen (unter Menü Informationen zum Dokument), weiterhin Hintergrundinformationen wie FAQs und Auslegungen aufgerufen werden. Ein Einstieg ist zudem über die Übersicht der Zusammenfassungen der Gesetzgebung möglich. Die aktuellen rechtlichen Änderungen können in Teil L des Europäischen Amtsblatts verfolgt werden.