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Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 1

 

Anlaufstellen-Leitlinien über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) und von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), bei denen es sich vermutlich um WEEE handelt (2017)

Die Leitlinien enthalten Informationen für:

  • Personen, die die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Abfälle) veranlassen,
  • Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Nicht-Abfälle), die die grenzüberschreitende Beförderung dieser Geräte veranlassen und eine Nichteinhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) vermeiden möchten, und
  • Behörden, die für die Durchsetzung der VVA und der WEEE-Richtlinie zuständig sind.
Die Leitlinien behandeln insbesondere folgende Themen:
  • die Abgrenzung zwischen Abfall und Nicht-Abfall,
  • die Überprüfung der Funktionsfähigkeit, die Unterlagen und den Schutz vor Beschädigung, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte keine Abfälle sind, und
  • die Abgrenzung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Sie gelten ab dem 3. April 2017 und sollen spätestens alle fünf Jahre überprüft und nötigenfalls geändert werden. Sie sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie beziehen sich auf Vorschriften gemäß WEEE-Richtlinie.

Herausgeber

UBA

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Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 1