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Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 1
Anlaufstellen-Leitlinien über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) und von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), bei denen es sich vermutlich um WEEE handelt (2017)
Die Leitlinien enthalten Informationen für:
- Personen, die die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Abfälle) veranlassen,
- Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Nicht-Abfälle), die die grenzüberschreitende Beförderung dieser Geräte veranlassen und eine Nichteinhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) vermeiden möchten, und
- Behörden, die für die Durchsetzung der VVA und der WEEE-Richtlinie zuständig sind.
- die Abgrenzung zwischen Abfall und Nicht-Abfall,
- die Überprüfung der Funktionsfähigkeit, die Unterlagen und den Schutz vor Beschädigung, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte keine Abfälle sind, und
- die Abgrenzung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten.