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Merkblatt für die Einwegkunststoff-Richtlinie

 

Einwegprodukte aus Kunststoff: Was müssen Unternehmen ab 3. Juli 2021 beachten? (2021)

Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) 2019/904 wurde mit der ‎Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) und der ‎Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) in Deutschland umgesetzt.
Beide Verordnungen ‎traten am 03. Juli 2021 in Kraft.
Das IHK-Merkblatt zeigt Hersteller und Händler die wesentlichen Neuerungen und bietet Hilfestellungen zur Umsetzung.

Herausgeber

IHK München und Oberbayern

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Merkblatt für die Einwegkunststoff-Richtlinie