AbfPV - Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern
Vollzitat: Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 17. Dezember 2014 (GVBl. S. 578), die durch § 53 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75) geändert worden ist
Volltext (Bayerische Staatskanzlei)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
In der Anlage zur Verordnung befindet sich der fortgeschriebene Abfallwirtschaftsplan Bayern. Gemäß Verordnung wurden folgende Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans für verbindlich erklärt (§ 1 AbfPV):
- Für entsorgungspflichtige Körperschaften ist es grundsätzlich verboten, Abfälle zur Beseitigung und gemischte Abfälle zur Verwertung in andere Bundesländer Deutschlands und andere Staaten zu verbringen.
- Der Träger der Sonderabfallbeseitigung in Bayern, die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB), ist zuständig für die Beseitigung von gesondert zu entsorgenden Abfällen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung ist durch Art. 10 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes geregelt.
- Gesondert zu entsorgende Abfälle sind dem Träger der Sonderabfallbeseitigung (GSB), Körperteile, Organabfälle und infektiöse Abfälle auch der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH, die eine Krankenhausmüllverbrennungsanlage betreibt, zu überlassen.
Die Verordnung ist seit 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) vom 5. Dezember 2006 außer Kraft.
Für wen gilt die Regelung?
Angesprochen sind z. B. Erzeuger und Besitzer von Abfällen, GSB, entsorgungspflichtige Körperschaften.
Wer ist zuständig?
Der Abfallwirtschaftsplan Bayern wird vom Bayerischen Umweltministerium (StMUV) erstellt.
Aktuelle Änderungen
(Inkrafttreten am 1. April 2026)
Mit dem 4. Modernisierungsgesetz wird u.a. in § 53 die AbfPV geändert.
Mit dem 4. Modernisierungsgesetz wird u.a. in § 53 die AbfPV geändert.
Hinweise
Die Krankenhausmüllverbrennungsanlage der AVA wird seit längerem nicht mehr betrieben. Infektiöse Abfälle sowie Körperteile und Organabfälle nimmt die GSB an.
Der Abfallwirtschaftsplan Bayern wird fortgeschrieben. Derzeit findet die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
