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Ökodesign: Neue Anforderungen für Schweißgeräte, Netzteile und Elektromotoren

Quelle: LfU

Neue und geänderte Ökodesign-Verordnungen legen Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung von Produkten über ihren gesamten Lebensweg für Schweißgeräte, Netzteile und Elektromotoren fest. Elektrogeräte müssen effizienter, besser reparier- und recyclebar werden.

Zum 01. Oktober 2019 hat die EU-Kommission mehrere Ökodesign-Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) erlassen bzw. bestehende Verordnungen geändert.

Zu den neuen Verordnungen gehören:

Verordnung (EU) Nr. 2019/1781 (Elektromotoren und Drehzahlregelungen):

  • gültig ab dem 01. Juli 2021 (Artikel 7 Abs.1 und Artikel 11 ab dem 14. November 2019)
  • hebt die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 mit Wirkung vom 1. Juli 2021 auf
  • ändert die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 (externe Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierte Nassläufer-Umwälzpumpen), damit installierte Heizkessel mit einer defekten Umwälzpumpe innerhalb ihrer technischen Lebensdauer repariert werden können - gültig ab 14. November 2019

Verordnung (EU) Nr. 2019/1782 (Externe Netzteile):

  • gültig ab 01. April 2020
  • betrifft die Vermarktung externer Netzteile u. a. auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen
  • hebt die Verordnung (EG) Nr. 278/2009 mit Wirkung vom 1. April 2020 auf und ersetzt diese

Verordnung (EU) Nr. 2019/1784 (Schweißgeräte):

  • gültig ab 01. Januar 2021
  • bestimmt Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Schweißgeräte, sie betreffen die Energieeffizienz und Produktinformationsanforderungen