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Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen

Quelle: NKI, BAFA

Mit Inkrafttreten der aktualisierten Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln können ab dem 01. Dezember 2020 Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Erstmals werden auch Anlagen im kleinen Leistungsbereich gefördert.

Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Sie können Ihre mögliche Förderhöhe vorab unverbindlich über den Förderrechner ermitteln.

Antragsberechtigung

Unternehmen, Kommunen, Organisationen

Laufzeit

01. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2023

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn

Telefon: 06196 – 908 1249
E-Mail: kki@bafa.bund.de

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.