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Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG)

Quelle: BAFA, BMWi, KfW, IHK Niederbayern, Öko-Insititut e.V.

Mit der neuen "Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude" (BEG) wurde die Förderung des Bundes im Gebäudebereich neugestaltet, um attraktive Angebote für eine steigende Nachfrage zu bieten. Dabei werden alte Förderprogramme gebündelt und ersetzt. Wir erklären kurz den Aufbau des BEGs und die wichtigsten Neuerungen.
Nach kurzen KfW-Förderstopps Anfang 2022 wurden neue Mittel bereitgestellt, sodass eine Antragsstellung ab dem 21. April 2022 wieder möglich ist.

Förderungen für die energetische Sanierung sind heute so gefragt wie nie. Von 2019 bis 2020 stiegen die Förderanträge für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern/Türen sowie Heizungsoptimierung um mehr als 200%. Auch bei den Kreditvarianten dieser Maßnahmen stieg die Anzahl der Förderanträge deutlich an.

Um die Förderlandschaft im Bereich Energieeffiziente Gebäude noch weiter zu stärken wurde bereits 2020 die „Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG)“ beschlossen. Darin werden bestehende Förderungen erstmals unter einem Dach gebündelt und noch attraktiver gestaltet. Nun wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten. Für die Beantragung von Zuschüssen ist die BAFA zuständig, während die KfW in Kooperation mit den Hausbanken für die Kreditvarianten verantwortlich ist.

Das neue BEG besteht dabei aus drei Teilprogrammen, die alle im Jahr 2021 anlaufen:

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM):
    Seit dem 01. Januar 2021 werden verschiedene Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung gefördert. Das BEG EM ersetzt dabei das ‎Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), das ‎Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und die Heizungsoptimierung (HZO).
  • Wohngebäude (BEG WG) + Nichtwohngebäude (BEG NWG):
    Ab dem 01. Juli 2021 werden in beiden Teilprogrammen systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen. Um Förderlücken zu vermeiden, laufen die entsprechenden Zuschüsse und Förderkredite der bisherigen Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bis zum 30. Juni 2021 weiter.


In allen Teilprogrammen sind zusätzlich Fachplanungs- und Baubegleitungsmaßnahmen förderfähig.
Zu beachten ist auch eine weitere Neuerung: Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder Anlagentechnik (außer Heizung) sind zukünftig zwingend zertifizierte Energie-Effizienz-Experten mit einzubinden.
Mehr Informationen zum BEG und seinen Teilprogrammen finden Sie in den Links unten.