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Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022

Quelle: Bundesfinanzministerium, IHK

Der Koalitionsausschuss hat am 23. Februar 2022 das vorzeitige Auslaufen der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 beschlossen.

Die Abschaffung ist Teil eines 10-Punkte-Plans um Unternehmen und Bürger angesichts der steigenden Energiepreise zu entlasten. Die Bundesregierung erwartet, dass die Entlastung von 3,723 ct/ kWh vollumfänglich an die Endverbraucher weitergegeben wird.

Darüber hinaus werden Ausnahmen von der EEG-Umlage bzw. den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst. Dies betrifft u. a. Ausnahmen von der KWK- und Offshorenetzumlage.