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BAFA: Verfahren für befristeten Energiekostenzuschuss nach dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Quelle: BAFA

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.
Nach einer Richtlinienerweiterung kann für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten bis zum 28. Februar 2023 beantragt werden.

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Um Anreize für einen Mehrverbrauch von Erdgas zu verhindern, ist das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis Dezember 2022 auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.
Anträge für die Monate November und Dezember 2022 bzw. eine Erweiterung bereits gestellter Anträge können bis zum 28. Februar 2023 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die für die Prüfung in der Phase 2 erforderlichen Unterlagen können nunmehr bis zum 31. Mai 2023 eingereicht werden.