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Förderprogramm Klimaschutzverträge - 2. Förderaufruf gestartet

Quelle: BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte über die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge die Dekarbonisierung der Industrie voranbringen. Durch den Abschluss von Klimaschutzverträgen mit großen CO2-Emittenten in der Industrie (z. B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie) werden die Mehrkosten einer klimafreundlichen Produktion über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Unternehmen der energieintensiven Industrie können bis zum 30. September 2024 einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren stellen.

Mit Klimaschutzverträgen möchte die Bundesregierung Unternehmen unterstützen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden. Neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen der geförderten Industrie werden auch Anreize gesetzt, die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen.
Die Laufzeit der Klimaschutzverträge beträgt 15 Jahre.

Im Bundesanzeiger vom 10. April 2024 wurde die Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV) vom 11. März 2024 veröffentlicht.

Über den 1. Förderaufruf konnten sich Unternehmen, die bereits am Vorverfahren erfolgreich teilnahmen, bis zum 11. Juli 2024 für die 15-jährige Förderung bewerben.

Der 2. Förderaufruf wurde mit Bekanntmachung vom 19. Juli 2024 am 29. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das vorbereitende Verfahren startete am 29. Juli 2024 und endet am 30. September 2024. Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist Voraussetzung für eine spätere Teilnahme am Bieterverfahren.

Grundsätzliche Fragen können bis zum 20. September 2024 schriftlich eingereicht werden:
E-Mail: fragen@klimaschutzvertraege.info

Zum zweiten vorbereitenden Verfahren finden für Interessierte vier Seminare zu unterschiedlichen Themen statt.
Die Web-Seminare "Sprechstunde Klimaschutzverträge" beginnen jeweils um 10 Uhr und sind am:

  • 22. August 2024: Allgemeine Informationen und Fragen zum vorbereitenden Verfahren
  • 29. August 2024: Flexibilität/Anpassungsmöglichkeiten im Projektverlauf und Sanktionssystem/Pönalen
  • 05. September 2024: Anderweitige Förderung / Kumulierung
  • 12. September 2024: konventionelle Referenzanlagen / vorgelagerte Referenzsysteme

Allgemein

Klimaschutzverträge kommen für Unternehmen in Betracht, die eine klimafreundliche Anlage errichten und betreiben möchten und dabei:
  • zu einer emissionsintensiven Branche gehören (Glas & Keramik, Grundstoffe, Kalk & Zement, Lebensmittel, Stahl etc.),
  • am Ende mindestens 90 % weniger CO2-Äquivalente emittieren als die aktuell emissionseffizienteste konventionelle Anlage (ETS-Referenzanlage)
  • durch den Betrieb einer konventionellen Anlage mit derselben Kapazität (ETS-Referenzanlage) mehr als 10 kt CO2-Äquivalent pro Jahr ausstoßen würden.
Auf der Internetseite des BMWK erhalten Sie weitere Informationen und können sich für die Sprechstunde Klimaschutzverträge anmelden.