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Förderprogramm Klimaschutzverträge - Anträge für vorbereitendes Verfahren 2026 bis 01. Dezember 2025 stellen!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte über die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge die Dekarbonisierung der Industrie voranbringen. Durch den Abschluss von Klimaschutzverträgen mit großen CO2-Emittenten in der Industrie (z. B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie) werden die Mehrkosten einer klimafreundlichen Produktion über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Unternehmen der energieintensiven Industrie können bis zum 01. Dezember 2025 einen Antrag auf Teilnahme am Vorverfahren 2026 stellen.
 
				Mit Klimaschutzverträgen möchte die Bundesregierung Unternehmen unterstützen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden. Neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen der geförderten Industrie werden auch Anreize gesetzt, die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen. Die Laufzeit der Klimaschutzverträge beträgt 15 Jahre. 
Im Bundesanzeiger vom 10. April 2024 wurde die Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV) vom 11. März 2024 veröffentlicht. Die erste Runde Klimaschutzverträge erfolgte 2024. 
Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung der Durchführung des vorbereitenden Verfahrens für das Gebotsverfahren 2026 einschließlich der Verfahrensregelungen gemäß der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge vom 25. September 2025 startete am 6. Oktober 2025 das Vorverfahren. Im Vorverfahren wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Zudem können über das Vorverfahren neue Projekte an der Auktion teilnehmen.
Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 01. Dezember 2025 ist Voraussetzung um am späteren Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben zu können. Unternehmen, die bereits am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2024 (BAnz AT 29.07.2024 B1) teilgenommen haben, können durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2026 teilnehmen. 
Im Oktober 2025 fanden bereits drei digitale Sprechstunden zu den CO2-Differenzverträgen mit folgenden Schwerpunkten statt. 
- Vorstellung des Vorverfahrens zum Gebotsverfahren 2026
- Besonderheiten des vorbereitenden Verfahrens zum Gebotsverfahren 2026
- Hinweise zu Förderfähigkeit und Antragstellung
Weitere Veranstaltungen in dieser Reihe finden zu folgenden Terminen statt:
- Dienstag, den 28. Oktober 2025 vom 10 bis 11 Uhr zum Thema "Anpassungsmöglichkeiten und Flexibilitäten"
- Dienstag, den 04. November 2025 von 10 bis 11 Uhr zum Thema "Referenzsysteme und -anlagen"
Allgemein
Klimaschutzverträge kommen für Unternehmen in Betracht, die eine klimafreundliche Anlage errichten und betreiben möchten und dabei:- zu einer emissionsintensiven Branche gehören (Glas & Keramik, Grundstoffe, Kalk & Zement, Lebensmittel, Stahl etc.),
- am Ende mindestens 90 % weniger CO2-Äquivalente emittieren als die aktuell emissionseffizienteste konventionelle Anlage (ETS-Referenzanlage)
- durch den Betrieb einer konventionellen Anlage mit derselben Kapazität (ETS-Referenzanlage) mehr als 10 kt CO2-Äquivalent pro Jahr ausstoßen würden.
Bildquelle: SasinParaksa/stock.adobe.com

