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Förderprogramm Klimaschutzverträge - 1. Förderaufruf gestartet

Quelle: BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte über die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge die Dekarbonisierung der Industrie voranbringen. Durch den Abschluss von Klimaschutzverträgen mit großen CO2-Emittenten in der Industrie (z. B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie) werden die Mehrkosten einer klimafreundlichen Produktion über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich über den 1. Förderaufruf vom 11. März 2024 bis zum 11. Juli 2024 bewerben.

Mit Klimaschutzverträgen möchte die Bundesregierung Unternehmen unterstützen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden. Neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen der geförderten Industrie werden auch Anreize gesetzt, die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen.
Die Laufzeit der Klimaschutzverträge beträgt 15 Jahre.

Im Bundesanzeiger vom 10. April 2024 wurde die Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV) vom 11. März 2024 veröffentlicht.

Über den 1. Förderaufruf können sich Unternehmen, die bereits am Vorverfahren erfolgreich teilnahmen, bis zum 11. Juli 2024 für die 15-jährige Förderung bewerben.

Teilnahme

Klimaschutzverträge kommen für Unternehmen in Betracht, die eine klimafreundliche Anlage errichten und betreiben möchten und dabei:
  • zu einer emissionsintensiven Branche gehören (Glas & Keramik, Grundstoffe, Kalk & Zement, Lebensmittel, Stahl etc.),
  • am Ende mindestens 90 % weniger CO2-Äquivalente emittieren als die aktuell emissionseffizienteste konventionelle Anlage (ETS-Referenzanlage)
  • durch den Betrieb einer konventionellen Anlage mit derselben Kapazität (ETS-Referenzanlage) mehr als 10 kt CO2-Äquivalent pro Jahr ausstoßen würden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMWK, über dessen Publikationen zum Förderprogramm oder über
klimaschutzvertraege(at)bmwk.bund.de.