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Merkblatt zum Marktstammdatenregister

 

(2019)

Die novellierte Marktstammdatenregisterverordnung ist im November 2018 in Kraft getreten. Auf der Grundlage der Verordnung hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) am 31. Januar 2019 in Betrieb genommen. Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten sind verpflichtet, sich zu registrieren.

Der DIHK beantwortet in seinem Merkblatt folgende Fragen:

  • Wer muss Daten ins Register eintragen, um der Meldepflicht nachzukommen?
  • Wann bin ich Stromlieferant und muss mich registrieren?
  • Welche Einheiten müssen registriert werden?
  • Was bedeutet, dass eine Anlage weder mittelbar noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen ist?
  • Wer muss die Anlage registrieren, wenn ich eine Anlage besitze, diese aber nicht selbst betreibe?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt muss meine bestehende oder neue Anlage registriert sein?
  • Was muss ich tun, wenn ich eine Bestandsanlage habe?
  • Was muss ich tun, wenn ich meine Anlage vorläufig oder endgültig stilllegen möchte?
  • Wie rasch muss ich Änderungen im Register eintragen?
  • Welche Daten muss ich melden?
  • Wer hat Zugriff auf die Daten?
  • Was passiert, wenn ich mich nicht oder nicht vollständig registriere?

Herausgeber

DIHK

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Merkblatt zum Marktstammdatenregister