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Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht
Das EEG 2012 ist keine Beihilfe – was genau bedeutet das EuGH-Urteil? Fragen und Antworten (2019)
Am 28. März 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das EEG 2012 keine Beihilfe darstellt.
Das Hintergrundpapier erläutert worum es in diesem EuGH-Urteil geht und wie der EuGH seine Entscheidung begründet. Ferner beinhaltet es eine Zusammenfassung der Auswirkungen des Urteils auf EEG-Anlagen und Eigenversorger und beschäftigt sich mit Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung des EEG und der Wirkung des Urteils auf andere Bereiche des Energierechts.