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KSG - Bundes-Klimaschutzgesetz
Volltext (BMJ)
Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Das Gesetz soll zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben gewährleisten. Unter Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen soll die Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel verfolgt werden.
Als Zwischenziel bis 2030 wird eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 festgeschrieben.
Es wird ein Expertenrat eingerichtet, der u.a. die Emissionsdaten bewerten und Stellungnahmen zu Klimafragen abgeben soll.
Für wen gilt die Regelung?
Es werden Vorgaben zu Jahresemissionsmengen für nachfolgende Sektoren gemacht:
- Energiewirtschaft
- Industrie
- Verkehr
- Gebäude
- Landwirtschaft
- Abfallwirtschaft und Sonstiges
Wer ist zuständig?
Verantwortlich für die Einhaltung der Jahresemissionsmengen der Sektoren sind die jeweils zuständigen Bundesministerien.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 18. August 2021
Die Novelle des Bundeklimaschutzgesetzes hat die Zielsetzungen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität verschärft. Diese soll nun bereits 2045 erreicht sein, bis 2030 müssen die Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 bereits um 65 Prozent anstatt wie ursprünglich geplant um 55 Prozent gesenkt werden. Neu festgelegt wurde das Zwischenziel 2040, das eine Treibhausgasminderung um 88 Prozent vorsieht. Das Bundeskabinett hat begleitend zur Verabschiedung der Novelle einen gesonderten "Klimapakt" beschlossen. Darin wurde auch ein Finanzplan angekündigt – das sogenannte Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Investitionsvolumen von insgesamt acht Milliarden Euro.
Hinweise
Das Bundes-Klimaschutzgesetz trat am 18. Dezember 2019 in Kraft.