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EnEfG - Energieeffizienzgesetz

Vollzitat: Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland1 (Energieeffizienzgesetz - EnEfG) vom 13. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 309)
 

Volltext (BMJ)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Das Gesetz gibt Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz, wodurch Primär- und Endenergie eingespart werden soll, zum Zwecke der Versorgungssicherheit und der Eindämmung des Klimawandels.
Ziel ist es den Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 Prozent und den Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent zu senken. Bis zum Jahr 2045 soll der Endenergieverbrauch um 45 Prozent gesenkt werden.
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, öffentliche Stellen sowie an Bund und Länder. Enthaltene Verpflichtungen und Maßnahmen betreffen Themen wie

  • die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen,
  • die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen von Energieeinsparmaßnahmen,
  • Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen in den Bereichen Rechenzentren und Informationstechnik,
  • die Vermeidung, Verwendung sowie Auskunft über Abwärme für Unternehmen.

Für wen gilt die Regelung?

  • Unternehmen (verschiedene Maßnahmen je nach jährlichem Gesamtendenergieverbrauch)
  • Betreiber von Rechenzentren
  • Betreiber von Informationstechnik
  • Innerhalb eines Rechenzentrums mit einer nichtredundanten Nennanschlussleistung ab 50 Kilowatt
  • Öffentliche Stellen
  • Mit wenigen Ausnahmen v.a. im Bereich Landesverteidigung (siehe § 21)
  • Länder
  • Bund

Wer ist zuständig?

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hinweise

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat am 18. November 2023 in Kraft.