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F-Gase: EG-Verordnung Nr. 1494/2007 zur Form der Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Diese Verordnung legt die Form der Kennzeichen und die zusätzlichen Kennzeichnungsanforderungen für die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 genannten Erzeugnisse und Einrichtungen fest.
Die Kennzeichnungsanforderungen basieren auf den Kennzeichnungssystemen, die derzeit in der Gemeinschaft für Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, verwendet werden, einschließlich der Kennzeichnungssysteme, die gemäß den anerkannten Industrienormen für derartige Erzeugnisse und Einrichtungen aufgestellt wurden
Für wen gilt die Regelung?
Die Regelung gilt für Personen, die die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 genannten Erzeugnisse und Einrichtungen in Verkehr bringen wollen.
Wer ist zuständig?
Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen