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F-Gase: EG-Verordnung Nr. 1494/2007 zur Form der Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten

Vollzitat: Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 der Kommission vom 17. Dezember 2007 zur Festlegung der Form der Kennzeichen und der zusätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 25–26 )
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Diese Verordnung legt die Form der Kennzeichen und die zusätzlichen Kennzeichnungsanforderungen für die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 genannten Erzeugnisse und Einrichtungen fest.

Die Kennzeichnungsanforderungen basieren auf den Kennzeichnungssystemen, die derzeit in der Gemeinschaft für Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, verwendet werden, einschließlich der Kennzeichnungssysteme, die gemäß den anerkannten Industrienormen für derartige Erzeugnisse und Einrichtungen aufgestellt wurden

Für wen gilt die Regelung?

Die Regelung gilt für Personen, die die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 genannten Erzeugnisse und Einrichtungen in Verkehr bringen wollen.

Wer ist zuständig?

Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen