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Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 932/2012 (Haushaltswäschetrockner)

Vollzitat: Verordnung (EU) Nr.932/2012 der Kommission vom 03. Oktober 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern (ABl. L 278 vom 12. Oktober 2012, S. 1–10), geändert durch Verordnung (EU) 2016/2282 der Kommission vom 30. November 2016 (ABl. L 346 vom 20. Dezember 2016, S. 51–110 ), aufgehoben durch Art. 10 der Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17. November 2023 (Abl. L, 2023/2533, 22. November 2023) zum 30. Juni 2025
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Es werden konkrete Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung folgender Geräte gestellt:

  • elektrische Haushaltswäschetrockner, die mit Netzstrom betrieben werden
  • gasbeheizte Haushaltswäschetrockner
  • Einbau-Haushaltswäschetrockner

Allgemeine Ökodesign Anforderungen

Ab dem 01. November 2014 müssen vom Hersteller bereitgestellte Bedienungsanleitungen folgende Informationen enthalten:
a) Informationen zum „Standard-Baumwollprogramm“. Hierbei ist anzugeben, dass das Programm zum Trocknen normaler nasser Baumwollwäsche geeignet und in Bezug auf den Energieverbrauch für das Trocknen nasser Baumwollwäsche am effizientesten ist.
b) Angabe der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und im unausgeschalteten Zustand.
c) ungefähre Angabe der Programmdauer und des Energieverbrauchs der Haupttrocknungsprogramme sowohl bei vollständiger Befüllung als auch, sofern anwendbar, bei Teilbefüllung.

Spezifische Ökodesign-Anforderungen

Welche Geräte, welche Anforderungen ab dem 01. November 2013 bzw. ab dem 01. November 2015 erfüllen müssen, sehen Sie in dem folgenden PDF-Dokument.
Dort werden auch der "Energieeffizienzindex" und die "Kondensationseffizienz" erläutert sowie in einer weiteren Tabelle verschiedene Referenzwerte einzelner Gerätetypen dargestellt.

Ab 01. November 2013 gilt:

Gemäß der Ökodesign Verordnung Nr. 932/2012 vom 3 Oktober 2012 unterliegen Wäschetrockner ab dem 1. November 2013 gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Energie-und Kondensationseffizienz. Betroffen sind „von mit Netzstrom betriebene elektrische Haushaltswäschetrockner, gasbeheizte Haushaltswäschetrockner und Einbau-Haushaltswäschetrockner, einschließlich solcher Geräte, die für einen anderen Gebrauch als im Haushalt verkauft werden" (Artikel 1). Ausgenommen sind kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern. Allgemeine Ökodesign-Anforderungen an Programme und Betriebsanleitungen gelten ab dem 1. November 2014. Die spezifischen Ökodesign-Anforderungen werden ab dem 1. November 2015 nochmals verschärft.

Für wen gilt die Regelung?

Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure.
Die Verordnung gilt nicht für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern.

Wer ist zuständig?

Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.

Aktuelle Änderungen

Hinweise

Ökodesign-Verordnungen

Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Die Richtlinie wird seit dem 25. November 2011 durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen der Produkte in der EU festgelegt, deren Einhaltung die Hersteller mit dem CE-Kennzeichen nachweisen müssen.

Der relevante Umweltaspekt bei Haushaltswäschetrocknern ist der Energieverbrauch in der Betriebsphase. Falls keine spezifischen Maßnahmen getroffen werden, wird der jährliche Stromverbrauch nach Schätzung der EU von 21 TWh (2005) auf 31 TWh (2020) ansteigen. Durch die vorbereitende Studie ist belegt, dass der Stromverbrauch der dieser Verordnung unterliegenden Erzeugnisse erheblich gesenkt werden kann.